Terms & Conditions
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Zubucherreisen von DELTA TOURS
1. Abschluss des Reisevertrags
1.1. Zwischen DELTA TOURS - nachfolgend kurz „Agentur“ genannt - und dem Kunden - nachfolgend kurz Reiseveranstalter genannt - wird ein Agentur-Vertrag für den Vertrieb von den Zubucher-Reisen geschlossen.
1.2. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich alle genannten Preisangaben in EUR pro Person, netto.
1.3. Buchung und Bestätigung bedürfen jeweils der Schriftform.
1.4. Die Agentur behält sich bis zum Leistungsbeginn die Korrektur von eventuellen Druck- und offensichtlichen Rechenfehlern ausdrücklich vor.
2. Zahlung
2.1. Falls keine abweichenden Sonderregelungen getroffen werden, gelten folgende Zahlungskonditionen:
2.1.1. bis spätestens 35 Tagen muss die endgültige Teilnehmermeldung mit den Flugzeiten bei der Agentur vorliegen; davon ausgehend wird 30 Tage vor Reisebeginn eine Rechnung ausgestellt;
2.1.2. der Gesamtpreis muss spätestens 14 Tage vor Reisebeginn auf das in der Rechnung angegebene Konto eingegangen sein;
2.1.3. alle eventuell anfallenden internationalen Banküberweisungsgebühren - sowohl des Auftraggebers, als auch des Begünstigten - gehen auf Kosten des Auftraggebers.
2.2. Bei Flugbuchungen oder Besorgung der Konzertkarten können andere Zahlungsfristen gelten, die dann aber dem Vertragspartner ausdrücklich bei Angebotsabgabe mitgeteilt werden. Alle abweichenden Sonderregelungen müssen schriftlich festgehalten werden.
2.3. Wenn der Reiseveranstalter seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommt, behält sich die Agentur ein Recht vor, das Geld vor Ort von den Gästen einzukassieren.
2.4. Die Agentur behält sich vor, bestätigte Preise aufgrund kurzfristig behördlich festgelegter Hotel-, Beförderungs- und sonstiger Tarife zu ändern.
3. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
3.1. Der Reiseveranstalter hat jederzeit das Recht, die vereinbarte Personenzahl zu reduzieren oder ganz von dem Vertrag zurückzutreten. Folgende Gebührensätze sind geltend:
* bis 35 Tage vor Leistungsbeginn sind Reduzierungen und Stornierung kostenfrei.
* bis 21 Tage vor Leistungsbeginn sind für jede Reduzierung 25 % des Pauschalpreises zu zahlen.
* bis 14 Tage vor Leistungsbeginn sind für jede Reduzierung 50 % des Pauschalpreises zu zahlen.
* bis 7 Tage vor Leistungsbeginn sind für jede Reduzierung 75 % des Pauschalpreises zu zahlen.
* später als 7 Tage vor Leistungsbeginn ist die Agentur berechtigt, für jede reduzierte Person 100 % des Pauschalpreises zu berechnen.
3.2. Bei Flugbuchungen oder Besorgung der Konzertkarten können andere Stornofristen gelten, die dann aber dem Reiseveranstalter ausdrücklich auf der Auftragsbestätigung mitgeteilt werden. Alle abweichenden Sonderregelungen müssen schriftlich festgehalten werden.
4. Kündigung durch die Agentur
4.1. Die Agentur hat ebenfalls das Recht vom Vertrag zurückzutreten:
4.1.1. bis zu 30 Tagen vor Leistungsbeginn, wenn die Pflicht, die Leistungen zu erbringen, für die Agentur nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten die Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würde;
4.1.2. im Falle unvorsehbarer Umstände oder höherer Gewalt (Streik, Krieg, Naturkatastrophen, hoheitliche Anordnungen u. ä.);
4.1.3 wenn der Reiseveranstalter die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.
5. Haftung
5.1. Die Agentur haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für eine gewissenhafte Reisevorbereitung, eine sorgfältige Auswahl der Leistungsträger und eine ordnungsgemässe Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
6. Leistungsänderungen
6.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
6.2. Wenn eine vorher zugesicherte Unterbringung nicht ermöglicht werden kann, ist die Agentur verpflichtet, eine Ersatzunterbringung in einem gleichwertigen Hotel ohne Mehrkosten zu beschaffen.
7. Mitwirkungspflicht
7.1. Bei eventuell entstehenden Leistungsstörungen hat der Reisende seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beaufragt, für Abhilfe zu sorgen. Wenn das Problem gelöst wird und der Reisende angebotene Entschädigung akzeptiert, besteht kein Anspruch auf weiteren Schadenersatz.
7.2. Sollte die Behebung der Störungen vor Ort nicht möglich sein, sind die Gewährleistungsansprüche unverzüglich nach der Reise, spätestens innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise, gegenüber der Agentur geltend zu machen. Unterlässt der Reiseveranstalter einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
8. Gerichtsstand
8.1. Die Streitigkeiten zwischen den Seiten werden im Dialog und durch Verhandlungen gelöst.
8.2. Wenn keine Einigung erzielt wird, sind die Klagen an das Gericht der Republik Litauen zu erheben.
9. Gültigkeit des Vertrags
9.1. Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und ist unbefristet.
Stand: 01.11.2022